Fristlose Kündigung des Vermieters auch bei älteren Mietrückständen möglich Entscheidung des BGH zu Gunsten des Vermieters BGH, VIII ZR 296/15 Grundsätzlich gilt, dass eine fristlose Kündigung unverzüglich, ohne schuldhaftes Zögern, nach Bekanntwerden der Kündigungsgründe auszusprechen ist. Hiervon hat der BGH im Mietrecht eine Ausnahme gemacht und entschieden, dass die fristlose […]
fristlose Kündigung
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